Baufeld B

Art der baulichen Nutzung

Für das betreffende Baufeld ist eine überbaubare Fläche durch eine Baugrenze definiert. Die Baugrenze darf nicht überschritten, jedoch unterschritten werden. Die Höhe der Gebäude auf dem Baufeld ist mit maximal 20m festgesetzt.

Zulässig sind Wohnungen ab dem 3. Obergeschoss, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandelsbetriebe. Zu den genannten Betrieben zählen Läden mit nicht zentralrelevantem Sortiment und einer Verkaufsfläche von max. 400 m² sowie Läden der Nahversorgung mit max. 400 m² Verkaufsfläche, wenn sie zur Grundversorgung des direkten Umfelds beitragen.

Nahversorgungsrelevante Sortimente

Zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten gehören: Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriebedarf, Arzneimittel, Getränke, (Schnitt-)Blumen und kleine Topfpflanzen, Tiernahrung sowie Zeitungen/Zeitschriften.

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