Baufeld B

Art der baulichen Nutzung

Für das betreffende Baufeld ist eine überbaubare Fläche durch eine Baugrenze definiert. Die Baugrenze darf nicht überschritten, jedoch unterschritten werden. Die Höhe der Gebäude auf dem Baufeld ist mit maximal 20m festgesetzt.

Zulässig sind Wohnungen ab dem 3. Obergeschoss, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandelsbetriebe. Zu den genannten Betrieben zählen Läden mit nicht zentralrelevantem Sortiment und einer Verkaufsfläche von max. 400 m² sowie Läden der Nahversorgung mit max. 400 m² Verkaufsfläche, wenn sie zur Grundversorgung des direkten Umfelds beitragen.

Nahversorgungsrelevante Sortimente

Zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten gehören: Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriebedarf, Arzneimittel, Getränke, (Schnitt-)Blumen und kleine Topfpflanzen, Tiernahrung sowie Zeitungen/Zeitschriften.

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Kontakt

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Geschäftsführer der Heinrich-Pesch-Siedlung GmbH & Co. KG
Dipl.-Kfm. Thorsten Will und Dipl.-Ing. Ernst Merkel

Tel.: 0621 877242-0

Quartiersmanagerin
Jana Sand
sand@hph.kirche.org
Tel.: 0621 5999-221

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Anette Konrad

Tel.: 0621 5999-186

Datenschutzbeauftragter
Dr. Markus Schenkel, DAPAX AG (Beckstraße 8, 69412 Eberbach)
heinrich-pesch-siedlung_dsb@dapax.de
Tel.: 06221 435 43 -10 (Zentrale) | 06221 435 43 -14 (Direkt)

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