Ende Oktober hatten wir Besuch von einem Drohnenflieger. Fotograf Klaus Landry kam mit seiner Drohne im Gepäck und ließ sie über dem Gelände der Heinrich-Pesch-Siedlung in die Luft steigen.
Er erstellte zahlreiche Luftaufnahmen, die das Aussehen des Siedlungsgeländes vor dem Baustart dokumentieren. Wir planen, die Baufortschritte mit weiteren Drohnenflügen festzuhalten.
In der Vorbereitung der Luftaufnahmen haben wir erfahren, wie aufwendig ein Drohnenflug ist. Ein 12-seitiger Antrag musste ausgefüllt werden, die Eigentümer der überflogenen Grundstücke mussten ihre Einwilligung erteilen und der Drohnenflug musste bei der Luftraumüberwachung angezeigt werden. Im Luftraum Mannheim, zu dem Ludwigshafen gehört, darf eine Drohne maximal 50 Meter hoch aufsteigen.
Während des Flugs stand Klaus Landry dann in engem Kontakt mit der Luftraumüberwachung. Es galt zu verhindern, dass seine Drohne den Rettungshubschraubern in die Quere kam, die an der benachbarten BG-Unfallklinik stationiert sind.
ako/02.11.2020